Inhalt
- Allthings als Digitalplaner
- Kundenspezifisches Lösungsset
- Anforderungen an den Projektleiter
- Vertragsklausel für General- und Totalunternehmer (GU/TU)
Allthings als Digitalplaner
Allthings unterstützt Kunden als Digitalplaner für smarte Lösungen im Gebäudebetrieb und Mietermanagement. Durch die frühzeitige Einbindung von Allthings werden Projektleiter entlastet, Verantwortlichkeiten geklärt und Anforderungen frühzeitig definiert. Die Wahl skalierbarer, erprobter digitaler Lösungen sorgt für Kosteneffizienz, Risikominimierung und einen nachhaltigen Betrieb.
Allthings fungiert im Projektteam sowohl als Technologiepartner als auch als Partnermanager für die Implementierung digitaler Lösungen. Vorteile:
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Nutzung bestehender Kontakte zu Lösungspartnern
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Reibungslose Kommunikation und Koordination
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Integration von digitalen Lösungen passend zu spezifischen Projektanforderungen
Kundenspezifisches Lösungsset
Allthings bietet ein Portfolio erprobter smarter Lösungen, die allen Kunden zur Verfügung stehen. Kunden können ein bevorzugtes Set definieren, das in Neubauten und Sanierungen genutzt wird. Neue Lösungen sind nach einer erfolgreichen Erstimplementierung für weitere Projekte wiederverwendbar.
Anforderungen an den Projektleiter
Damit Allthings die Rolle des Digitalplaners übernehmen kann, muss der Projektleiter:
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Allthings von Beginn an in die Planung einbinden
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Subunternehmer über die Zusammenarbeit mit Allthings informieren und den Kontakt herstellen
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Rechtzeitig abstimmen, falls nicht-standardisierte Lösungen gewünscht sind
→ Allthings stellt auf Wunsch technische Anforderungen für Ausschreibungen bereit, prüft Partnerlösungen und hilft bei der Budgetplanung für Entwicklungskosten.
Vertragsklausel für General- und Totalunternehmer (GU/TU)
Zur Sicherstellung der Zusammenarbeit kann folgender unverbindlicher Vorschlag als Klausel in GU-/TU-Verträgen aufgenommen werden:
§7 Nachunternehmer
7. Die Parteien bestimmen die Firma Allthings AG als Digitalplaner.
Allthings übernimmt als Technologiepartner die Projektmanagement für die Implementierung digitaler Lösungen im Bereich Gebäudebetrieb und Mieteranwendungen im Rahmen des Projekts.
7.1 Informationspflichten des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle anderen Nachunternehmer rechtzeitig
über die Einbindung und Zuständigkeit von Allthings als Technologiepartner zu
Informieren.
Der Auftragnehmer stellt den Kontakt zwischen Allthings und anderen
Nachunternehmen her. Zu diesem Zwecke stellt Allthings eine Kontaktperson zur
Verfügung: ……………………………………
7.2 Implementierung digitaler Lösungen
Allthings stellt ein Portfolio digitaler Lösungen von bevorzugten Partnern zur
Verfügung. Diese sind dem Anhang zu entnehmen.
7.3 Einsatz von vom Standardportfolio abweichender Lösungen
Sollen im Projektverlauf Lösungen von Partnern eingesetzt werden, welche nicht Teil
des im Anhang genannten Portfolios sind, so ist dies grundsätzlich nur möglich,
sofern die durch Allthings gestellten technischen Anforderungen an die Lösungen
erfüllt sind.
Des Weiteren ergeben sich bei Einsatz abweichender Lösungen für den
Auftragnehmer folgende Verpflichtungen: