Inhalt
- Wie erkenne ich, dass ich mit einer KI spreche?
- Werden meine Gespräche aufgezeichnet?
- Wie werden meine Daten gespeichert?
- DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung)
- EU AI Act
Allthings nutzt Künstliche Intelligenz (KI), um den Service für Sie zu verbessern — von unterstützenden Funktionen im Anliegenmanagement bis zu automatisierten Telefon- und Chat-Assistenten. Dabei achten wir besonders auf Datenschutz, Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie der DSGVO, dem Schweizer Datenschutzgesetz und dem EU AI Act.
Wie erkenne ich, dass ich mit einer KI spreche?
Kommuniziert eine Allthings-Funktion mittels KI mit Ihnen, wird Ihnen das unmissverständlich klargemacht — noch bevor oder ganz zu Beginn der Interaktion. Es gibt keine Formulierung, bei der eine durchschnittliche Person annehmen könnte, mit einem Menschen zu sprechen.
Zugelassene Formulierungen sind zum Beispiel:
- "Sie sprechen mit einem automatisierten Assistenten."
- "Sie sprechen mit einem KI-Assistenten."
- "Sie sprechen mit einer KI-Mitarbeiterin von [Bewirtschaftungsfirma]."
Dieser Hinweis erfolgt am frühestmöglichen Zeitpunkt der Interaktion und ist fester Bestandteil des gesprochenen oder geschriebenen Gesprächs — nicht versteckt in einer Ansage, die leicht überhört werden kann. Wechselt ein Gespräch später von der KI zu einer zuständigen Person oder umgekehrt, wird Ihnen dieser Wechsel in Echtzeit angesagt.
Werden meine Gespräche aufgezeichnet?
Zeichnet ein Produkt ein nicht-öffentliches Gespräch auf (z. B. einen Telefonanruf), wird Ihnen das offengelegt, bevor die Aufzeichnung inhaltlich beginnt — und Sie können jederzeit ablehnen oder das Gespräch beenden, wenn Sie nicht fortfahren möchten.
Zugelassene Basis-Ansage: "… Bitte beachten Sie, dass dieses Gespräch zur Bearbeitung Ihrer Anfrage aufgezeichnet wird. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie der Aufzeichnung zu."
Die durch Fortsetzen des Gesprächs implizierte Zustimmung gilt ausschliesslich für den genannten Zweck der Anfragebearbeitung. Soll eine Aufzeichnung zusätzlich für Qualitätskontrolle oder Schulungszwecke verwendet werden, holt Allthings dafür eine gesonderte, ausdrückliche Zustimmung ein, die sich nicht bereits aus der Fortsetzung des Gesprächs ergibt.
Wie werden meine Daten gespeichert?
- Speicherdauer: Aufzeichnungen und Transkripte werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den jeweiligen Zweck nötig ist.
- Zugriffsbeschränkung: Der Zugriff ist auf namentlich benannte Rollen mit begründetem geschäftlichem Bedarf beschränkt.
- Verschlüsselung: Aufzeichnungen werden sowohl bei der Speicherung als auch bei der Übertragung verschlüsselt.
- Zweckbindung: Aufzeichnungen, die zur Bearbeitung einer Anfrage erhoben wurden, werden ohne gesonderte Zustimmung nicht nachträglich für Qualitätskontrolle, Schulung oder Marketing verwendet.
- Löschung: Nach Ablauf der Speicherfrist erfolgt eine automatische Löschung.
- Ihre Rechte: Sie können jederzeit Auskunft über eine Sie betreffende Aufzeichnung verlangen oder deren Löschung beantragen.
DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung)
Die europäische DSGVO setzt international einen der höchsten Standards an die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten und garantiert Ihnen das Recht auf Transparenz, Kontrolle und Löschung. Die Standards der DSGVO sind dabei auch wegweisend für das Schweizer Datenschutzrecht. Allthings verarbeitet mit ihrer Einwilligung nur die nötigsten Daten nach den Grundsätzen der Datenminimierung und nutzt, wo möglich, Anonymisierung und Pseudonymisierung.
Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie hier.
EU AI Act
Der EU AI Act regelt den sicheren und transparenten Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Er stellt sicher, dass AI-Systeme klar als solche erkennbar sind, keine diskriminierenden Entscheidungen treffen und Datenschutzvorgaben einhalten.
Weitere Informationen zum EU AI Act finden Sie hier.