Worauf ist bei der lückenlosen Adressierbarkeit von Bewohnenden zu achten?
Damit Sie von der lückenlosen Adressierbarkeit von Bewohnenden profitieren können, ist es wichtig, dass Sie deren Daten in unsere Plattform importieren. Unser Implementierungsteam bespricht mit Ihnen in der Vorbereitungsphase im Detail, wie Sie die Daten Ihrer Bewohnenden via ERP-Schnittstelle importieren können oder ob sich — bei kleinen Projekten — eher ein manueller Import lohnt.
Aus rechtlicher Sicht ist Allthings ein Datenverarbeiter, der für die rechtmässige und sichere Verarbeitung der Daten zuständig ist. Mehr zu unseren Sicherheitsstandards finden Sie hier.
Unser Kunde hat als Datenherr die Verantwortung über die Daten der Bewohnenden inne. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Datenimporte und Einladungen zu unserer Plattform ohne Einverständnis oder Information der Bewohnenden erfolgen. Gerne geben wir auf Wunsch Empfehlungen ab, wie das Vorgehen aussehen kann. Unser Implementierungsteam kann Ihnen auf Anfrage auch eine Vorlage zukommen lassen.
Was, wenn Bewohnende nicht per E-Mail informiert werden möchten?
Bewohnende besitzen alle Rechte an ihren Daten. Das bedeutet z. B., dass sie sich, sobald sie sich auf der Allthings-Plattform registriert haben, jederzeit wieder davon abmelden können.
Zudem muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, sich von E-Mail-Benachrichtigungen abzumelden, wenn sie diese nicht mehr erhalten möchten. Bei nicht-transaktionalen Benachrichtigungen erhalten Bewohnende immer selbst die Möglichkeit, sich davon abzumelden, da diese Benachrichtigung nicht durch sie selbst ausgelöst wurde.
Die Abmeldefunktion finden Bewohnende entweder in den App-Einstellungen oder in der jeweiligen E-Mail-Benachrichtigung.
Ausgenommen davon sind als wichtig markierte Kommunikationen der Bewirtschaftung und App-Einladungen.